vom 17.06.2015 09:02:50 Uhr

Aus der Gemeinderatssitzung vom 15.06.2015

1. Der Marktgemeinderat Burtenbach beschloss den vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Bleiche II“ einschließlich Satzung, Begründung, Grünordnungsplan und Umweltbericht in der Fassung vom 21.10.2013 unter Berücksichtigung von redaktionellen Einarbeitungen vom 15.06.2015 mit der Maßgabe, dass gegebenenfalls beschlossene Änderungen in die Planunterlagen eingearbeitet werden, gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Die Verwaltung wurde beauftragt, den Bebauungsplan zu gegebener Zeit bekannt zu machen.

2. Der Marktgemeinderat Burtenbach stellte die Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 15.06.2015, mit der Maßgabe, dass gegebenenfalls beschlossene Änderungen in die Planunterlagen eingearbeitet werden, fest. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Änderungsplanung dem Landratsamt Günzburg zur Genehmigung vorzulegen. Desweiteren beschloss der Marktgemeinderat Burtenbach den vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes „Unter Breite IX“ einschließlich Satzung, Begründung, Grünordnungsplan und Umweltbericht in der Fassung vom 15.06.2015 mit der Maßgabe, dass gegebenenfalls beschlossene Änderungen in die Planunterlagen eingearbeitet werden, gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung fest. Die Verwaltung wurde beauftragt , den Bebauungsplan zu gegebener Zeit bekannt zu machen.

3. Der mit der Generalsanierung des Rathauses beauftragte Architekt Manfred Lux aus Schlipsheim bei Neusäß gab einen Bericht zum baulichen Zustand des Rathauses ab und erläuterte die weiteren Arbeitsschritte.

4.Zum Neubau eines Wohnhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 11 der Gemarkung Burtenbach; Antragsteller: Arnold Bohnacker, Mühlstraße 34, Burtenbach wurde gemeindliche Einvernehmen erteilt.